Tagespflege

Unter Tagespflege versteht man die zeitweise Betreuung in einer stationären Einrichtung. Die Hilfe lässt sich mit anderen Leistungen der häuslichen Pflege kombinieren.

 

Diese Leistung steht Pflegebedürftigen mit den Pflegegraden 2 bis 5 zur Verfügung und kann in vollem Umfang neben anderen Leistungen der häuslichen Pflege wie dem Pflegegeld oder der Pflegeleistung genutzt werden. Eine Anrechnung erfolgt nicht.

 

Die Tagespflege eignet sich besonders dann, wenn Pflegepersonen berufstätig sind. Die notwendige Betreuung wird dabei vorübergehend von einer Einrichtung übernommen.

Danach können die Pflegebedürftigen wieder in ihre häusliche Umgebung zurückkehren.

Welche Kosten werden übernommen?

Die Pflegekasse übernimmt bei der Tagespflege die pflegebedingten Kosten sowie die Aufwendungen für die Betreuung und die medizinische Behandlungspflege. Die Tagespflege umfasst auch die notwendige Beförderung der Gäste von der Wohnung zur Einrichtung und zurück. Die Unterkunft- und Verpflegungskosten müssen hingegen privat getragen werden.

Welche Beträge stehen zur Verfügung?

Für die direkte Abrechnung mit der Pflegekasse gelten folgende Höchstbeträge pro Monat:

Pflegegrad 2        689,00 € 

Pflegegrad 3     1.298,00 €

Pflegegrad 4     1.612,00 € 

Pflegegrad 5     1.995,00 €

Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Besuch einer Einrichtung der Tagespflege über den Entlastungsbetrag in Höhe von monatlich 125,00 € finanzieren.

 

Die Eigenanteile können erstattet oder bezuschusst werden. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrer Pflegekasse.

 

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