Vollstationäre Pflege (ab Pflegegrad 2 in unseren Einrichtungen) ist dann eine Alternative, wenn häusliche oder teilstationäre Pflege wie Tages- oder Nachtpflege nicht möglich sind.
Die vorübergehende Unterbringung in einem Pflegeheim kann nötig sein, wenn beispielsweise ...
Unter Tagespflege versteht man die zeitweise Betreuung in einer stationären Einrichtung.
Die Hilfe lässt sich mit anderen Leistungen der häuslichen Pflege kombinieren.